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Urteil

Vertretung des Chefarztes bei vereinbarter Chefarztbehandlung

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

26.02.2008·Hat ein Patient eine sogenannte Chefarztbehandlung vereinbart, so ist der Chefarzt im Falle seiner Verhinderung verpflichtet, den Patienten so früh wie möglich über seine Verhinderung zu unterrichten. Im Fall seiner Verhinderung muss der Chefarzt dem Patienten eine Behandlung durch seinen...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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