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Urteil

Jurorentätigkeit bei DSDS ist künstlerische Tätigkeit

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

29.02.2008·Der Privatsender RTL muss für die Tätigkeit der Juroren bei "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) Abgaben an die Künstlersozialkasse entrichten. Dies entschied das Sozialgericht Köln durch (nicht rechtskräftiges) Urteil vom 12.11.2007. / Einstufung als künstlerische Leistung hängt nicht...

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