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Urteil

Keine Kostenerstattung für "Vorleistungen" eines Pflegedienstleiters während eines Rechtsstreits

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

15.08.2008·Für Pflegedienstleistungen, für die der Erbringer während eines Rechtsstreits um die Erstattungsfähigkeit der Pflegedienstleistungen in "Vorleistung" tritt, besteht kein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V. Es fehlt in diesem Fall an der für § 13 Abs. 3 SGB V erforderlichen...

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