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Urteil

Kein Werkstudentenprivileg für Teilzeitstudenten

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

21.08.2008·Der Status als Teilzeitstudent schließt die Inanspruchnahme des Werkstudentenprivilegs, für die der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, aus. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11.6.2008. / Nur Vollzeitstudenten können die Ausnahmeregelung...

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