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Urteil

Übergangsfrist für Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

14.11.2008·Die zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter bestehende Übergangsfrist für Leistungsanbieter mit Altzulassungen (§ 126 Absatz 2 SGB V) kann von den Krankenkassen nicht im Zuge eines Vergabeverfahrens abgekürzt werden. Verfügt der Anbieter mindestens seit 31.03.2007 über die Zulassung...

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