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Urteil

Abgrenzung Hilfsmittel zu Gegenstand des täglichen Lebens

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

12.01.2009·Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzellfall erforderlich sind, eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Ob es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen...

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