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Urteil

Kostenträgerschaft bei medizinischen Maßnahmen während der Altersteilzeit

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

15.01.2009·Seiner Rechtsnatur nach ist das Altersteilzeitverhältnis ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Medizinisch notwendige Maßnahmen während der Altersteilzeit trägt die Rentenversicherung, nicht die Krankenversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Berlin durch Urteil vom 30.10.2008. / Kostentragung...

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