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Urteil

Krankenkasse muss Kosten für künstliche Befruchtung nur anteilig übernehmen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

10.03.2009·Kosten für die Behandlung am Körper eines nicht versicherten Ehegatten müssen von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Die gesetzliche Krankenkasse muss nur Kosten für Behandlungen übernehmen, die am Körper ihres Versicherten oder für ihren Versicherten im Rahmen einer...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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