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Urteil

Krankenkasse muss Einkaufsfuchs für Blinde bezahlen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

16.03.2009·Ein Produkterkennungsgerät (sog. Einkaufsfuchs) ist als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen. Die beklagte Krankenkasse hat daher die Kosten für den Einkaufsfuchs zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold mit Urteil vom 03.12.2008. / Hintergrund / Der mittlerweile...

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