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Urteil

Sonnencreme auch bei schweren Hauterkrankungen keine Kassenleistung

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

24.03.2009·Die gesetzliche Krankenversicherung muss auch bei schweren Hauterkrankungen eines Versicherten keine Kosten für eine Sonnencreme übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 17.03.2005. / Hintergrund / Der 1983 geborene und bei der Beklagten krankenversicherte Kläger...

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