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Urteil

Gesetzlich Versicherter hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer operativen Brustkorrektur

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

28.04.2009·Ein gesetzlich krankenversicherter Mann hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer operativen Brustkorrektur mittels Liposuktion (Fettabsaugung) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das entschied das Sozialgericht Aachen mit Urteil vom 03.03.2009. / Vergrößerung des Brustdrüsengewebes...

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