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Urteil

Transsexuelle hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für dauerhafte Entfernung von Körperhaaren

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

28.04.2009·Die Klägerin begehrte von der beklagten Krankenkasse Erstattung bzw. Übernahme der Kosten für eine Nadel-Elektroepilation (Methode zur dauerhaften Entfernung von Körperhaaren) in einem Kosmetikstudio. Die Klägerin hat jedoch keinen Anspruch auf die begehrte Kostenerstattung bzw. Leistungsgewährung....

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