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Urteil

Praxisgebühr auch für Beamte

04.05.2009·Auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen müssen die sogenannte Praxisgebühr zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30.04.2009 entschieden. / Die Entscheidung des Gerichts erging auf der Grundlage der in den Jahren 2004 bis 2007 anzuwendenden Beihilfevorschriften...

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