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Urteil

Anspruch auf Ersatz von Rettungskosten bei einem Einsatz der Bundesmarine

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

04.06.2009·Die Bundesmarine hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten, die für einen Rettungseinsatz entstehen. Das entschied das Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 05.12.2008. / Hintergrund / Der Patient befand sich als Fahrgast an Bord eines Fischkutters auf der Ostsee nördlich der Insel Rügen....

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