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Urteil

Sozialhilfeträger muss vollen Beitrag zur privaten Krankenversicherung zahlen

26.08.2009·Sind Sozialhilfeempfänger privat krankenversichert, muss der Sozialhilfeträger auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in zwei Eilverfahren entschieden. Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge "gedeckelt"...

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