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Urteil

Vertragsärzte können gegen Zulassung von Kliniken zur ambulanten Behandlung klagen

18.06.2010·Niedergelassene Vertragsärzte können sich gerichtlich gegen eine behördliche Erlaubnis wenden, die Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Eine entsprechende Klagebefugnis hat den Ärzten das Sächsische Landessozialgerichts (LSG) mit Beschluss...

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