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Urteil

Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Bundeskartellamt zuständig

29.09.2010·Als Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein öffentlich-rechtlicher Streit zwischen Krankenkassen und dem Bundeskartellamt zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zuzuordnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 28.09.2010 in Kassel entschieden....

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