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Urteil

Bestandskraft eines Beitragsbescheides nach Betriebsprüfung

09.04.2011·Fehlt dem Unternehmer das Wissen um Fehler im Prüfbescheid, so kann er grundsätzlich auf dessen Bestand vertrauen. Dies bestätigte das Landessozialgericht in Bayern.

Betriebsprüfungen führen häufig zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Werden erst später zu einem bereits abgeschlossenen, früheren Prüfzeitraum neue Erkenntnisse gewonnen, ist die Prüfbehörde grundsätzlich an ihre früheren Feststellungen gebunden. Nur unter besonderen Voraussetzungen dürfen Nachforderungen für die Vergangenheit geltend...

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