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Urteil

Bundesozialgericht bestätigt Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

21.05.2014·In insgesamt 10 Revisionsverfahren hat das oberste deutsche Sozialgericht die Rechtmäßigkeit des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen sowie die hierbei seit 2009 angewendete Zuweisungspraxis des Bundesversicherungsamtes bestätigt.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Dienstag (20.05.2014) die Verfassungsmäßigkeit des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) festgestellt. Verhandelt wurden insgesamt zehn Revisionsverfahren, die allesamt die Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem seit 2009 bestehenden Gesundheitsfonds betrafen. Der 1. Senat des BSG...

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