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Bundessozialgericht

Pflegebedürftiger Rollstuhlfahrer hat Anspruch auf Treppensteighilfe

23.07.2014·Kranken- bzw. Pflegekassen müssen die Kosten einer Treppensteighilfe für pflegebedürftige Rollstuhlfahrer übernehmen, wenn damit eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht wird. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16.07.2014 entschieden.

Treppen sind für Rollstuhlfahrer oft ein unüberwindliches Hindernis. Deshalb besteht vielfach der Wunsch nach Ausstattung mit einer mobilen elektrisch betriebenen Treppensteighilfe, um mit Unterstützung einer Pflegeperson im Rollstuhl sitzend Treppen überwinden zu können. / Kasse verweist auf "ebenerdig gelegene Wohnung" / Geklagt hatte ein 81 Jahre...

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