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Bundesarbeitsgericht

Bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder im öffentlichen Dienst

05.08.2014·Der Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Pflege mehrerer schwer erkrankter Kinder unter zwölf Jahren addiert sich auf maximal fünf Tage pro Jahr.

Ein im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht gesetzlich krankenversicherter Beschäftigter hat nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb iVm. Satz 2 TVöD Anspruch, bis zu vier Arbeitstage unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ein Kind unter zwölf Jahren schwer erkrankt,...

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