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Bundesarbeitsgericht

Arbeitszeugnis: Schulnote "befriedigend" bedingt keine Begründung des Arbeitgebers

19.11.2014·Ein Arbeitszeugnis genügt den gesetzlichen Anforderungen auch dann, wenn es in der sogenannten Zufriedenheitsformel die Note "3" ausdrückt, ohne dass der Arbeitgeber dies begründet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note "befriedigend". Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende...

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