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Landessozialgericht

Individualrabattvertrag zwischen Krankenkasse und Dentallabor unzulässig

06.01.2015·Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine individuellen Rabattverträge zur Herstellung von Zahnersatz abschließen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Geklagt hatte die zuständige Zahntechnikerinnung gegen die Vergünstigung in China produzierten Zahnersatzes.

Eine Krankenkasse ist nicht berechtigt, mit einem Dentallabor einen Individualrabattvertrag für dentaltechnische - auch (teilweise) im Ausland hergestellte - Leistungen abzuschließen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 25.11.2014 entschieden. / Vergünstigter Zahnersatz aus China / Zur...

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