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Urteil zur privaten Krankenversicherung

Krankentagegeld: Anpassungsklausel zu Lasten des Versicherten bei sinkendem Nettoeinkommen unwirksam

20.01.2015·Während sich der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelmäßig dem zuletzt erzielten Arbeitsentgelt anpasst, hat das OLG Karlsruhe nun einer privaten Krankenversicherung (PKV) die entsprechende Herabsetzung des Anspruchs bei sinkendem Einkommen untersagt.

Eine private Krankenversicherung darf den vertraglich vereinbarten Anspruch auf Krankentagegeld auch dann nicht einseitig herabsetzen, wenn sie Kenntnis von einem niedrigerem Verdienst des Versicherten erlangt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 09.12.2014 entschieden. / Im vorliegenden Fall hatte...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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