Streit um Zuständigkeit
Bundesversicherungsamt führt Aufsicht über IKK Nord
01.04.2015·Per Klage hat sich die IKK Nord gegen eine aufsichtsrechtliche Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) gewehrt. Das BVA hatte die Aufsicht vom Land Schleswig-Holstein übernommen und die Kasse zur Vorlage erster Unterlagen aufgefordert. Zu Recht, entschied nun das Bundessozialgericht in Kassel. Bei IKK-Vorstand Hermes könnten damit unangenehme Erinnerungen wach werden.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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