Skandal um minderwertige Silikonbrustimplantate
Ansprüche Geschädigter weiter unklar - BGH erbittet Stellungnahme vom EuGH
12.04.2015·Im Klageverfahren um Schmerzensgeld und weitere Ersatzpflichten aufgrund minderwertiger Silikonbrustimplantate hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09.04.2015 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie über Medizinprodukte gebeten. Die hierzu vom BGH vorgelegten Fragen beziehen sich insbesondere auf den Umfang der Überwachungspflichten sogenannter Prüfstellen und den auch daraus folgenden Patientenschutz.
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