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Skandal um minderwertige Silikonbrustimplantate

Ansprüche Geschädigter weiter unklar - BGH erbittet Stellungnahme vom EuGH

12.04.2015·Im Klageverfahren um Schmerzensgeld und weitere Ersatzpflichten aufgrund minderwertiger Silikonbrustimplantate hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 09.04.2015 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung der entsprechenden EU-Richtlinie über Medizinprodukte gebeten. Die hierzu vom BGH vorgelegten Fragen beziehen sich insbesondere auf den Umfang der Überwachungspflichten sogenannter Prüfstellen und den auch daraus folgenden Patientenschutz.

Im Verfahren vor dem BGH hat eine Patientin geklagt, die sich 01.12.2008 in Deutschland Silikonbrustimplantate einsetzen ließ, die von einem in Frankreich ansässigen Unternehmen, das zwischenzeitlich in Insolvenz gefallen ist, hergestellt worden waren. 2010 stellte die zuständige französische Behörde fest, dass bei der Herstellung der Brustimplantate...

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