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Landessozialgericht

Keine kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung für gesetzlich Versicherte

26.05.2015·Gesetzlichen Krankenkassen ist es untersagt, ihren Versicherten in Kooperation mit privaten Krankenversicherungsunternehmen eine kostenfreie Auslandsreisekrankenversicherung anzubieten. Mit zwei entsprechenden Urteilen bestätigt das Hessische Landessozialgericht das Vorgehen des Bundesversicherungsamtes (BVA) gegen zwei Betriebskrankenkassen.

Die Begründung und Durchführung einer weltweiten Auslandskrankenversicherung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als Träger der GKV dürfen Betriebskrankenkassen daher nicht mit privaten Versicherungsunternehmen den Auslandskrankenversicherungsschutz ihrer Mitglieder vertraglich regeln. Dies hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts...

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