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Oberlandesgericht

Rezeptannahmestellen in Lebensmittelmärkten sind unzulässig

02.06.2015·Apotheker verstoßen gegen die Apothekenbetriebsordnung, wenn sie innerhalb eines Supermarktes Rezeptsammelstellen für verordnungspflichtige Arzneimittel unterhalten. Dies hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden.

Apotheker dürfen im Eingangsbereich von Lebensmittelmärkten keine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel unterhalten und für diese werben, wenn so bestellte Arzneimittel in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten der Apotheke ausgeliefert werden sollen. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts...

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