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Wahlrecht für Versicherte: Kassen zeigen sich defensiv

30.04.2003·An die Wahl ihrer Krankenkasse sind Versicherte grundsätzlich 18 Monate gebunden. Erst nach Ablauf dieser "Bindungsfrist" können sie erneut die Kasse wechseln. Weitgehend unbekannt ist dabei, dass diese als Barriere gegen das "Kassenhopping" gedachte Regelung nicht zwingend für alle Fälle...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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