Urteil zum Krankengeldbezug
Wiedervorstellungstermin beim Arzt sagt nichts zur Arbeitsunfähigkeit aus
03.06.2015·Auch im laufenden Krankengeldbezug kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins beim behandelnden Arzt nicht auf eine Begrenzung der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit geschlossen werden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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