logo

Freiheitsstrafe

Hebamme nach Abrechnungsbetrug zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt

07.07.2015·Wegen Abrechnungsbetruges hat das Amtsgericht München eine Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Durch den Vertrauensmissbrauch habe sie nicht nur den Krankenkassen, sondern insbesondere auch ihrem Berufsstand geschadet, so die Richter.

Wegen 192-fachen Betrugs ist eine Münchener Hebamme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte das Amtsgericht München am Montag (06.07.2015) mit Bezug auf das damit veröffentlichte Urteil vom 21.05.2015 mit. / Gesamtschaden von knapp 105.000 Euro / Im vorliegenden Fall arbeitete eine...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.