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Bundesversicherungsamt

Kassen dürfen externe Hilfsmittelberater nur mit Einverständnis des Versicherten beauftragen

07.10.2015·Für die Inanspruchnahme von externen Hilfsmittelberatern durch Krankenkassen gibt es aus Sicht des Bundesversicherungsamtes aktuell keine gesetzliche Grundlage. Dennoch würde sie unter bestimmten Voraussetzungen toleriert, wenn der Versicherte der Inanspruchnahme schriftlich zustimmt.

Die Bewertung, ob und wenn ja, welches Hilfsmittel von einer Krankenkasse bewilligt wird, obliegt der Krankenkasse im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) als hoheitliche Aufgabe. Die Frage, ob diese z. B. an externe Hilfsmittelberater (eHB) übertragen werden darf, wird durch das für die Aufsicht bundesunmittelbarer Krankenkassen...

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