Urteil zur Genehmigungsfiktion
Krankenkasse kann Frist zur Entscheidung über Leistungen voll ausschöpfen
31.05.2016·Entscheidet eine Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen über eine Leistung, gilt diese automatisch als genehmigt. Trifft die Krankenkasse ihre Entscheidung jedoch rechtzeitig, gilt sie auch dann, wenn sie dem Versicherten erst nach Ablauf der Entscheidungsfrist zugeht.
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