Kein "Recht auf analoge Welt"
Grundsatzurteil bestätigt Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
26.07.2016·Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gewährt Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und "Weiterleben in einer analogen Welt". Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) besteht insofern nicht. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil entschieden. Umgekehrt verlangt die Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten nach dem Urteil klare gesetzliche Regelungen zu den Voraussetzungen und zu deren Umfang. Vereinbarungen zwischen den hierbei beteiligten Behörden reichten nicht aus.
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