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Praxisgebühr auch für Rezept und telefonische Auskunft

24.11.2003·Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab 2004 müssen Versicherte einmal je Quartal beim ersten Besuch einer Zahnarzt-, Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis zehn Euro zahlen. Das gelte bereits dann, wenn sie sich lediglich ein Rezept holen oder eine telefonische Auskunft vom Doktor möchten,...

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