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Praxisgebühr auch bei Tod: Nachverhandlungen geplant

21.01.2004·Die Neuregelungen der Gesundheitsreform treiben weiterhin seltsame Blüten. So gilt die Praxisgebühr von zehn Euro unter Umständen auch im Todesfall. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind davon u.a. Patienten betroffen, die während einer Notfallbehandlung sterben....

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