logo

Heil- und Hilfsmittelreform

Upcoding, Beiträge und Krankengeld - Gesetz beinhaltet zahlreiche Nebenregelungen

18.02.2017·Der Gesetzgeber hat das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz für zahlreiche weitere Themen der GKV genutzt. Im Vordergrund hierbei stehen Regelungen zum Risikostrukturausgleich (RSA), zum Anspruch auf Krankengeld, zum Schutz von Sozialdaten, zur Beitragserhebung bei Selbstständigen und zur Versicherungspflicht. Ein wichtiges Thema klammert die Regierung dabei jedoch weiterhin aus.

Wesentlicher Inhalt des am 16.02.2017 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG) sind die Regelungen zur Versorgungsqualität und -transparenz für Versicherte sowie für eine angemessene Vergütung der Leistungen von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.