logo

Mehr Pflegebedürftige

Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz zu neuer Pflegebegutachtung

24.04.2017·Seit rund 100 Tagen gilt für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ein neues Begutachtungsverfahren. Statt der bisherigen Pflegestufen i bis III gelten zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit seit 01.01.2017 fünf Pflegegrade. Hierdurch erhielten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung, resumieren die MDK. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern sei positiv.

Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen nach der verbliebenen Selbstständigkeit bemessen. Im Mittelpunkt des Begutachtungsverfahrens stehen dabei die Fragen: Wie selbstständig ist der Versicherte bei der Bewältigung seines Alltags und wobei benötigt er Unterstützung? Als pflegebedürftig gilt demnach insbesondere, wer körperliche,...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.