Zwangsgelder bis 10 Millionen Euro

BVA informiert Krankenkassen über Maßnahmen gegen das "Upcoding"

03.05.2017·Krankenkassen, die sich über die Optimierung von Diagnosedaten ihrer Versicherten Vorteile im Gesundheitsfonds verschaffen, handeln unsolidarisch und systemfremd im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hierauf macht das Bundesversicherungsamt in Bonn aufmerksam und behält sich ausdrücklich Prüfungen zur Korrektur entsprechender Rechtsverstöße vor. Kassen, die in der Vergangenheit bereits fehlerhafte Daten gemeldet haben, rief die Behörde dabei - auch vor dem Hintergrund neuer Sanktionsmöglichkeiten - zur Selbstmeldung auf.

Zur Verhinderung unzulässiger Diagnosebeeinflussung ("Upcoding") und zur Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (RSA) sieht das am 16.02.2017 beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) mehrere Änderungen und Klarstellungen zum SGB V sowie neue Sanktionsmöglichkeiten vor. In einem Schreiben an alle Krankenkassen...

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