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Vorstandsvergütungen

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen

02.03.2018·Jeweils zum 01.03. eines Jahres müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Vorstandsvergütungen für das Vorjahr im Bundesanzeiger veröffentlichen. Trotz neuer Spitzenwerte und einzelner Steigerungsraten bis knapp 25 Prozent hat sich das Gesamtgefüge der Vergütungen von 2016 auf 2017 nicht deutlich verändert. Rund jeder fünfte Kassenvorstand erhielt über 200.000 Euro.

Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt. / Aktuelles Ranking nach Krankenkassen / Die TOP-10 der Kassenchefs liegen für 2017 alle...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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