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Änderungsantrag zum TSVG

Spahn will G-BA umgehen: Behandlungsmethoden künftig per Anordnung als Kassenleistung

16.01.2019·Mit einem Änderungsantrag zum TSVG plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Ermächtigung seines Ministeriums zur Aufnahme von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte, SPD und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schlagen Alarm.

Der Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Rechtsverordnung und damit ohne Zustimmung des Bundesrates darüber entscheiden kann, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Regelversorgung der Krankenkassen aufgenommen werden. Die Ermächtigung des BMG soll unabhängig...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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