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Vorstandsvergütungen 2018

60 Betriebskrankenkassen haben Bezüge ihrer Vorstände bereits veröffentlicht

26.02.2019·Jeweils bis 01.03. müssen alle gesetzlichen Krankenkassen die Vorstandsbezüge für das Vorjahr veröffentlichen. Bisher haben die Kassen die Frist meist bis zum letzten Tag ausgeschöpft. Für 2018 liegen jedoch bereits Angaben von insgesamt 60 Betriebskrankenkassen vor.

Mit der Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge will der Gesetzgeber eine höhere Transparenz für die Mitglieder der Krankenkassen erreichen. Neben der absoluten Höhe muss die Veröffentlichung eine Aufteilung in variable und fixe Vergütungsbestandteile beinhalten. Das Verhältnis der Gesamtbezüge zur Kassengröße und -bedeutung ist dabei wesentlicher...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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