MDK-Reformgesetz
Medizinische Dienste sollen von Krankenkassen getrennt werden
08.05.2019·Mit dem Entwurf eines "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen" (MDK-Reformgesetz) plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Abkoppelung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen. Als eigenständige Körperschaften sollen die Medizinischen Dienste ihre Aufgaben unabhängiger und einheitlicher wahrnehmen können. Weitere Neuregelungen betreffen die Abrechnungsprüfungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik