Urteil des Bundessozialgerichts
Krankenkassen müssen keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung übernehmen
28.05.2019·Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag, dem 28.05.2019 in einem Revisionsverfahren einer Versicherten entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 25/18 R).
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