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BSG-Urteil: Kassen müssen "Computer-Bein" bezahlen

21.09.2004·Oberschenkelamputierte haben einen Rechtsanspruch auf eine Versorgung nach dem aktuellem Stand der Technik: Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. In allen drei verhandelten Fällen müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Patienten das rund 23.000 Euro teure computergesteuerte...

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