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MDK-Reformgesetz

Abspaltung des Medizinischen Dienstes (MDK) von Krankenkassen beschlossen

17.07.2019·Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung geändert und begrenzt - strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen dadurch systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", dessen Entwurf am Mittwoch (17.07.2019) vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist die organisatorische Abspaltung des MDK von den Krankenkassen auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, werde er deshalb unabhängig von den Krankenkassen...

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