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Sozialgericht Osnabrück|14.02.2018

PRESSEMITTEILUNG

Kostenübernahme einer sogenannten Fettschürzenresektion durch die gesetzliche Krankenversicherung

Osnabrück·07.02.2018 - Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, der Klägerin 5712,00 Euro zu erstatten, welche diese für eine Fettschürzenresektion aufgewandt hatte. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück...

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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