Bundessozialgericht|24.10.2023
PRESSEMITTEILUNG
"Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig
Kassel·Ein Zahnarzt, der als so genannter "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt....
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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