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IKK e.V.|06.11.2025

STATEMENT

Verbändeanhörung zum Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)

Berlin (kkdp)·"Ziel der Reform ist es, den Apotheken verbesserte Rahmenbedingungen zu geben, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Maßnahmen zur Flexibilisierung bei Personal, Öffnungszeiten und Filialstrukturen sowie zur Entbürokratisierung und Digitalisierung gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Entscheidend ist jedoch: Alle Reformschritte müssen sich am medizinischen Nutzen orientieren und dürfen die dringend notwendigen Bemühungen zur Stabilisierung der Beiträge der GKV-Versicherten und Arbeitgeber nicht konterkarieren.

Positiv hervorzuheben ist, dass die ursprünglich vorgesehene Erhöhung des Apothekenfixums im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung mehr findet. Eine pauschale Vergütungsanhebung hätte keinerlei Versorgungsmehrwert gebracht, aber die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spürbar belastet.

Ausdrücklich abzulehnen ist die geplante, in keiner Weise zielführende Erweiterung der Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln. Der vorgesehene erleichterte Rückgriff auf nicht rabattierte Präparate untergräbt Sinn und Zweck der bewährten Rabattverträge und wäre gleichbedeutend mit ihrem schleichenden Ende. Profitieren würde davon die pharmazeutische Industrie. Die Rabattverträge sichern jährlich Einsparungen in Milliardenhöhe und tragen maßgeblich zur Stabilisierung der GKV-Finanzen bei. Schon eine geringere Umsetzung könnte massive Mehrkosten verursachen - auf Kosten der Beitragszahlenden. Daher fordern die Innungskrankenkassen, dass ein Austausch weiterhin nur dann erfolgen darf, wenn die Nichtverfügbarkeit des rabattierten Arzneimittels bei zwei vollversorgenden Großhändlern nachgewiesen wird.

Was die Neuregelungen zu pharmazeutischen Dienstleistungen betrifft, gilt: Impfungen in Apotheken können - bei gesicherter Qualifikation und adäquater Vergütung - einen Beitrag zur Entlastung ärztlicher Praxen leisten. Die beabsichtigte Ausweitung der Impfkompetenz muss aber strikt an Schulungs- und Qualitätsstandards gebunden werden. Darüber hinaus muss sich die Vergütung an der im ambulanten Bereich gültigen Vergütung orientieren. Kritisch sehen die Innungskrankenkassen die mögliche Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Konsultation, sowohl im Hinblick auf mögliche Risiken für die Patienten, als auch im Hinblick auf wirtschaftliche Fehlanreize.

Insgesamt greift der Reformansatz wichtige Themen auf. Aber er bleibt an entscheidenden Stellen halbherzig und droht, alte Fehlanreize neu zu beleben. Effizienz, Patientensicherheit und Beitragssatzstabilität müssen Vorrang vor Besitzstands- oder Einnahmeinteressen der einzelnen Berufsgruppen haben. Eine gute Apothekenpolitik ist keine Kostentreiberpolitik, sondern eine, die Verantwortung und Versorgung in Einklang bringt."

Pressekontakt:

Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
Fax: +49 (0)30 202491-50
iris.kampf@ikkev.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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